Akkreditierungsrichtlinien

Aus ZaPFWiki


Aktuelle Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2019)

Die ZaPF hat im Winter2019 ihre Akkreditierungsrichtlinien nochmal auf einen akktuelen Stand gebracht [1] die Kommentierte MRVO sollte weiterhin von gutachtern beachtet und angewendet werden

Alte Richtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge (WiSe 2018)

Im Rahmen der Neugestaltung des Akkreditierungssystems möchte die ZaPF Ihre Akkreditierungsrichtlinien in Form einer kommentierten Musterrechtsverordnung festhalten.

Wir fassen unsere Akkreditierungsrichtlinien in einer kommentierten MRVO zusammen.

Es gibt eine Leseversion: .pdf (Stand 24.11.2018)

Es gibt eine Arbeitsversion: .tex (Stand 24.11.2018)


Kommentierte MRVO:[2]

Akkreditierungsrichtlinien(WiSe08)

Die Akkreditierungsrichtlinien wurden auf dem Abschlussplenum der WinterZaPF 2008 (Aachen) durch eine kommentierte Liste an Anforderungen abgelöst, welche der Meinung der ZaPF nach ein neuer BA-/MA-Studiengang im Bereich Physik erfüllen soll. Diverse Punkte auf dieser Liste sind Forderungen des Bologna-Prozesses, die wir für besonders wichtig halten.


Anforderungen an Ba/Ma-Physikstudiengänge

Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses.

Für Bachelor- und Masterstudiengänge:

  • Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wurden umgesetzt.
  • Auslandsaufenthalte werden (z.B durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleitungen, etc.) unterstützt und gefördert.
  • Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeignete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen).
  • Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert.
  • Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesondere durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen.
  • Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen / von anderen Universitäten. Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen.
  • Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/zweiten Semester (Übergang Schule/Studium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit.

Für Bachelor-Studiengänge:

  • Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglichst sowohl den Zugang zu einem fachwissenschaftlichen Master als auch den Einstieg in das Berufsleben.
  • Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Die Bachelorarbeit ist so in den Studienplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachen, Fristen für Master-Einschreibungen, ...).
  • Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer üblichen Veranstaltung angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. ein „Wahlpflichtmodul“, in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann in Kombination mit einem „Nebenfachmodul“ oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können.